Noroviren
Gesundheit |
Vorkommen
Noroviren sind weltweit verbreitet. Sie sind für einen Großteil der durch Viren verursachten Magen-Darm-Erkrankungen verantwortlich. Häufig sind Noroviren die Ursache von akuten Gruppenerkrankungen in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten. Eine saisonale Häufung ist in den Wintermonaten zu beobachten.
Übertragung
Die Viren werden über den Stuhl und das Erbrochene des Menschen ausgeschieden. Eine Übertragung erfolgt überwiegend auf fäkal-oralem Wege (zum Beispiel Handkontakt mit kontaminierten Flächen) oder durch die orale Aufnahme von virushaltigen Tröpfchen bei Kontakt zum Erkrankten während des Erbrechens. Die größte Rolle spielt die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch, allerdings können Infektionen auch von mit Noroviren verunreinigten Speisen, Getränken und verunreinigten Gegenständen ausgehen. Die Infektiosität ist sehr hoch, nur wenige Erreger können schon zu einer Infektion führen. Innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen kann es zu einer schnellen Ausbreitung der Erkrankung kommen. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel sechs Stunden bis zwei Tage.
Symptome
Noroviren verursachen akut beginnend, schwallartiges heftiges Erbrechen, starke Durchfälle und können zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen. In der Regel besteht auch ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerz, Übelkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen und Mattigkeit. Die Temperatur kann etwas erhöht sein, jedoch kommt es meist nicht zu hohem Fieber. Die Symptome dauern in der Regel etwa 12 bis 72 Stunden an. Die Krankheit kann auch leichtere oder asymptomatische Verläufe aufweisen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder,
immunschwache und chronisch kranke Personen.
Therapie
Eine spezielle Therapie gibt es nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit Ersatz der verlorenen Flüssigkeit und Linderung der Symptome.
Ansteckungsgefahr
Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht während der akuten Erkrankung mit Durchfall und Erbrechen. Nach der Erkrankung werden Noroviren mindestens noch zwei Tage ausgeschieden, meist ein bis zwei Wochen lang, vereinzelt auch deutlich länger.
Empfehlung
Zur Vermeidung einer Übertragung durch Schmier- oder Tröpfcheninfektion sollten folgende Hygienemaßnahmen eingehalten werden:
- Verzichten Sie möglichst auf direkten Kontakt zu den Erkrankten.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Hygieneartikel und Handtücher.
- Reinigen Sie mit Wasser und gängigen Reinigungsmittel Flächen im Umfeld des Erkrankten wie Waschbecken, Türgriffe und Böden regelmäßig, am besten mit Einmaltüchern und entsorgen Sie diese anschließend in den Hausmüll. Das gilt auch für sichtbar verschmutzte Flächen wie Toiletten. Dabei kann das Tragen von Einmalhandschuhen einen zusätzlichen Schutz vor Infektionen bieten.
- Desinfizieren Sie - wenn Sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten - nach jedem Toilettengang und vor der Zubereitung von Speisen die Hände (Präparate in der Apotheke erhältlich).
- Beim Entfernen von Erbrochenem sollten Sie möglichst Einweghandschuhe tragen und die Fläche anschließend desinfizieren.
Besuch von Kindergärten, Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Räumlichkeiten von Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erst 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome wieder
betreten. Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) sind ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung nicht erforderlich. Kindergärten können von den Eltern eine schriftliche Bestätigung, dass das Kind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, einfordern. Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
an einer Norovirus-Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.
Tätigkeiten in Lebensmittelbetrieben
Personen, die an einer Norovirusinfektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein. Das gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung, sowie bei Kontakt zu Lebensmittelbedarfsgegenständen, von denen bei Benutzung eine Übertragung der Viren auf Lebensmittel nicht auszuschließen ist. Nach einer Erkrankung sollte die Tätigkeit erst zwei Tage nach Abklingen der Symptome (geformter Stuhl) erfolgen. In den folgenden vier bis sechs Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten.