Prüfungswesen Gesundheitsfachberufe
Gesundheit |
Neben der Sicherstellung organisatorischer und rechtlicher Korrektheit von Prüfungen in den nichtakademischen Gesundheitsfachberufen, sowie der Berufung qualifizierter Personen in die entsprechenden Prüfungsausschüsse, stellt das Gesundheitsamt Urkunden über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen aus.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Ihre Ausbildungsstätte befindet sich im Rhein-Kreis Neuss
- erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
- stellen eines schriftlichen Antrages
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ärztliches Attest
- Nachweis der für die Ausübung des Berufes erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis (charakterliche Eignung)
Sofern die ursprüngliche Urkunde durch den Rhein-Kreis Neuss erstellt wurde, werden von hier aus auch Ersatzdokumente erstellt. In diesem Fall geben Sie bitte an, wann und an welcher Schule Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.