Trinkwasserhygiene-Regeln für Veranstalter und Betreiber von Ständen/Wagen bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien
Gesundheit |
Bei Veranstaltungen im Freien erfolgt die Trinkwasserversorgung über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Ungeeignete Materialien bzw. Installationen oder eine unsachgemäße Betriebsweise können zu einem Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und somit einer Gesundheitsgefährdung der Besucher der Veranstaltung führen.
Verantwortlichkeiten
Der Veranstalter ist für die hygienisch einwandfreie Bereitstellung von Trinkwasseranschlüssen
verantwortlich.
- Es sind je nach Größe der Veranstaltung eine ausreichende Anzahl von Anschlussstellen für die Unterverteilung (Schläuche) vorzusehen. Pro Betreiber ist ein Anschluss erforderlich.
- Lange Leitungswege durch hintereinander liegende Schläuche sind zu vermeiden.
Die Betreiber von Ständen/Wagen sind für die hygienisch einwandfreie Entnahme
über Rückflussverhinderer, Kupplungen, Schläuche usw. verantwortlich.
Regeln und Tipps für eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung:
Materialauswahl:
- Die verwendeten Schläuche und Bauteile müssen aus trinkwassergeeignetem, undurchsichtigem Material bestehen und dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Geeignet sind Materialien mit DIN-DVGW-Prüfung. Schläuche müssen darüber hinaus KTW A/DVGW-W270* geprüft sein. Entsprechende Zertifikate sind beim Hersteller/ Händler erhältlich und für eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt vorzuhalten.
- Die Leitungs- und Schlauchquerschnitte sollen möglichst klein sein, um einen guten Durchfluss zu erzielen.
Betrieb:
- Die Verbrauchsleitungen sind vor Inbetriebnahme zu desinfizieren bzw. zu spülen.
- Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücke müssen vor dem Anschluss gereinigt bzw. mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden.
- Der Einsatz von Rückflussverhinderern ist Pflicht!!! Ohne Einsatz wird eine Trinkwassernutzungsuntersagung ausgesprochen!!!
- Nach Verlegung bzw. vor Betriebsbeginn eines jeden Tages ist der Leitungsinhalt zu erneuern (5 Minuten spülen).
- Es sind tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten, nicht geschützt liegenden Leitungen auf Beschädigungen durchzuführen.
- Die Wassertemperatur ist regelmäßig zu überprüfen (sie darf nicht über 25 °C liegen).
Lagerung:
- Die für die Trinkwasserversorgung verwendeten Schläuche müssen in sauberer Umgebung, trocken und hygienisch einwandfrei gelagert werden.
- Vor erneutem Einsatz sind die Schläuche ggf. mit einem nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln.
Überwachung:
- Der Veranstalter muss rechtzeitig vor Beginn jeder Veranstaltung an allen Verteilungen mikrobiologische Proben** durch eine anerkannte Untersuchungsstelle*** entnehmen und untersuchen lassen. Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Gesundheitsamt unverzüglich zuzuleiten.
- Der Betreiber von Ständen/Wagen ist ab der Übergabestelle für die Hygiene der Schlauchverbindung verantwortlich. Einwandfreie Trinkwasserbefunde einer mikrobiologischen Wasserprobe** seiner Stände/Wagen (entnommen durch eine anerkannte Untersuchungsstelle)*** sind mitzuführen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzuzeigen. Die Befunde dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Kann kein gültiger Trinkwasserbefund vorgelegt werden, wird auf Kosten des Betreibers durch das Gesundheitsamt eine Trinkwasserprobe veranlasst!
*DVGW-Arbeitsblatt W 270: Vermehrung von
Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich
– Prüfung und Bewertung
KTW-Empfehlungen: Kunststoffe im Lebensmittel-
Verkehr, Empfehlung des BGA
** auf: E. coli
Coliforme Keime
Keimzahl bei 22 °C
Keimzahl bei 36 °C
Inhaber von Getränke- und Imbissständen:
Bitte beachten:
- Hygieneregeln sind einzuhalten
- PFLICHT des Einsatzes von Rückflussverhinderern. Ansonsten Trinkwassernutzungsuntersagung
- der einwandfreie Befundbericht der letzten Trinkwasserbeprobung (nicht älter als 3 Monate!) ist zu Überwachungszwecken stets mitzuführen!
- die zuständigen Behörden des Rhein-Kreises Neuss werden stichprobenartige Kontrollen durchführen