Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung
Zuständigkeit und Ansprechpersonen
Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss.