Betreuungsrecht (Beratung)
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss (zuständig für Jüchen, Korschenbroich, Rommerskirchen, Kaarst, Meerbusch und Grevenbroich) ist Ansprechpartner für Betroffene, Angehörige, Ärzte, Krankenhäuser, Verwaltungen und soziale Einrichtungen rund um das Betreuungsrecht.
Wir sind kompetenter Gesprächspartner zu folgenden Themenkomplexen:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung und
- Betreuungsverfügung
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Themen erhalten Sie auch über folgende Seite
Zuständigkeit der Betreuungsbehörde
Zuständig für die Städte Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen ist die Betreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Hauptstelle Korschenbroich
Zuständig für die Stadt Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen ist dieBetreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss Nebenstelle Grevenbroich