Beurkundungen durch das Jugendamt
Nach vorheriger Terminabsprache können im Jugendamt folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
Anerkennung der Vaterschaft
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist eine urkundliche Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Erst dann kann der Vater durch das Standesamt im Geburtsregister eingetragen werden. Die Beurkundung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Zustimmung des Ehemannes der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Ist die Mutter eines Kindes verheiratet, gilt der Ehemann kraft Gesetzes als dessen Vater. Wurde das Kind während der Ehe durch einen anderen Mann gezeugt, ist die Regelung der Vaterschaft per Urkunde möglich, sofern ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Nach Anerkennung der Vaterschaft durch den tatsächlichen Vater muss der Ehemann dieser Vaterschaftsanerkennung ebenfalls urkundlich zustimmen.
Vereinbarung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Ist die Mutter eines Kindes unverheiratet, ist sie alleinige Inhaberin des Sorgerechts. Dies gilt auch, wenn die Vaterschaft urkundlich anerkannt wurde. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, durch eine Urkunde ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind zu vereinbaren. Diese Beurkundung ist bereits vor, aber auch nach der Geburt des Kindes möglich.
Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann sich durch eine Urkunde freiwillig zur Unterhaltszahlung verpflichten.
Ansprechpersonen Beurkundungen für Jüchen, Korschenbroich, Rommerskirchen und für Grevenbroich:
Bei Vaterschaft und Sorge richtet sich die Verteilung nach dem Nachnamen der Mutter. Beim Unterhalt richtet sich die Verteilung nach dem Nachnamen des Kindes.
Beratung Beistandschaften - Sie erreichen uns auch im virtuellen Bürgerbüro:
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