Familienbildung und Familienerholung
Familienbildung gemäß Pos. 6.6.1 des Kinder- und Jugendförderplans (Anträge werden von den Trägern der Familienbildung und Trägern der Familienerholung gestellt)
Familienbildung allgemein
Angebote der Familienbildung sollen auf die Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen. Sie sollen außerdem Familien zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe befähigen. Junge Menschen werden auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereitet.
Zur Unterstützung von Familien bezuschusst das Kreisjugendamt die Träger der Familienbildung und der Familienerholung. Angebote der individuellen Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen werden dagegen durch das Sachgebiet Jugend- und Familienhilfe geleistet.
Erläuterung zur Familienbildung
Die Träger der Familienbildung, die ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes wahrnehmen und nach dem Weiterbildungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt sind, werden bis zu einer Höhe von 20 % der beim Land anerkannten Kosten im Rahmen ihrer Jahresprogramme durch den Rhein-Kreis Neuss gefördert. Insgesamt wird ein Kontingent von höchstens 6.500 Unterrichtsstunden im Rahmen der geplanten Jahresprogramme anerkannt und gefördert.
Einzelprojekte mit innovativem Ansatz, die der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Familienbildung dienen, können ebenfalls gefördert werden. Die Grundlagen der Anerkennung, die inhaltlichen Schwerpunkte, sowie die Zielgruppen wurden in der „Vereinbarung zur Förderung der Familienbildung” mit allen Familienbildungsträgern im Rhein-Kreis Neuss am 23.05.2013 beschlossen.
Familienerholung nach Pos. 6.6.2 des Kinder- und Jugendförderplans (Anträge werden von sozialschwachen und kinderreichen Familien gestellt)
Familienerholung allgemein
Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen, werden im Rahmen der verfügbaren Mittel mit Festbeträgen (je Tag und Teilnehmer/in) entweder als Gruppenveranstaltungen oder auch individuell (als Einzelfamilie / selbst organisiert) gefördert. Für Familien, die eine Urlaubsreise nicht selbst finanzieren können, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten.
Erläuterung zur Familienerholung
Durch die Förderung von Familienferien soll Eltern und Kindern eine gemeinsame Erholung ermöglicht werden mit dem Ziel, den Familienzusammenhalt und die Erziehungskraft der Familie zu stärken. Die Förderung soll solchen Familien zugutekommen, die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können. Insbesondere kommen kinderreiche Familien und solche mit behinderten Kindern in Betracht. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII beziehen. Im Einzelfall ist die Verwaltung ermächtigt, Nachweise zu den Einkommensverhältnissen einzufordern, um eine Anspruchs berechtigung festzustellen.
Außerdem ist die Verwaltung im Einzelfall dazu ermächtigt, weitergehende Zuschüsse –z.B. zu den Fahrtkosten- zu gewähren, z.B. für Familien mit behinderten Kindern oder solche, die lediglich laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen. Die Zuschüsse werden über die freien Träger der Jugendhilfe als Veranstalter von Familienferien in Gruppenform, im Einzelfall an die Familien direkt (wenn selbst organisiert) für Aufenthalte von 3 bis 21 Tagen gezahlt.
Antragsverfahren Familienerholung
Gemäß Pos. 6.6.2 des Kinder- und Jugendförderplans des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre 2021 bis 2025 sind neben den bereits aufgeführten Aspekten folgende Punkte zu beachten:
Antrag: Mindestens einen Monat vor Beginn inkl. Angaben über Zielort, Dauer, teilnehmende Familienmitglieder
Auf kurze Nachfrage bei unten angegebener Kontaktperson erhalten Sie das Antragsformular per E-Mail oder per Post.
Nachweis: Gastgeberbescheinigung mit Angaben zur Dauer und Teilnehmerzahl oder Erklärung des Veranstalters