Kinder- und Jugendschutz
Kinder, Jugendliche, Eltern und Gewerbetreibende können sich bei uns über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informieren. Sie werden in Jugendschutzfragen aus den Bereichen Alkohol und Drogen, Medien, Gewalt, Arbeitswelt, Freizeit und Konsum beraten und bei Bedarf an Fachdienste weitervermittelt.
Darüber hinaus, werden von uns Broschüren und Arbeitsmaterial zu Jugendschutzthemen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auch präventive Maßnahmen und Fachveranstaltungen für Kräfte aus Jugendarbeit und Schule gehören zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und runden unser Aufgabengebiet ab. Außerdem werden Stellungnahmen zu Ausnahmeanträgen nach dem Jugendarbeits-schutzgesetz sowie zur Indizierung jugendgefährdender Medien angefertigt.
Anhörung des Jugendamtes für Ausnahmegenehmigungen nach §6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern oder Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen auf Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) notwendig.
§6 JArbSchG sieht die Anhörung des örtlich zuständigen Jugendamtes vor. Das heißt, dass dem Jugendamt unter Zuleitung der relevanten Informationen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Kollegen. Dieser möchte Sie und Ihr Kind gerne persönlich kennenlernen und unter anderem über Gefahren und Risiken aufklären.
Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie die Gemeinde Rommerskirchen.
Sollten Sie in einer anderen Kommune leben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.