Identitätsbescheinigung (Grundstück)
Identitätsbescheinigungen benötigen Grundstückseigentümer, Inhaber von Rechten, Bauämter, durch Rechte Belastete und Gerichte, wenn sich Urkunden, Grundbucheintragungen usw. auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. In der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit dem vorhergehenden identisch sind bzw. welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem vorhergehenden entsprechen.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 30,00 Euro