Unschädlichkeitszeugnis
Ein Unschädlichkeitszeugnis vereinfacht die Veräußerung kleinerer Trennstücke. Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Hierfür gelten verschiedene Bedingungen.
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
Diese Kosten entstehen bei uns
Nach Ziffer 3.2 VermWertGebT für die Entscheidung über die Erteilung 300 bis 3.000 Euro
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 29. März 1966 (SGV NRW 7134).