Finanzaufsicht
Im Rahmen der Kommunalfinanzaufsicht, der Aufsicht über die Finanzwirtschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Verbände, werden Haushalts- und Nachtragshaltssatzungen, Haushaltssicherungskonzepte, kreditähnliche Geschäfte, Bürgschaften und Prüfberichte des Gemeindeprüfungsamtes bearbeitet, ausgewertet, bestätigt bzw. genehmigt.