Beschwerden (Aufsicht)
Wer eine Sachentscheidung überprüfen lassen möchte, die die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss betrifft, überprüfen lassen möchte, kann eine Eingabe/Beschwerde einlegen.
Soweit eine solche Beschwerde sich gegen eine kreisfreie Stadt oder den Rhein-Kreis Neuss richtet, entscheidet darüber die Bezirksregierung Düsseldorf.
Wenn die Beschwerde eine kreisangehörige Kommune des Rhein-Kreises Neuss betrifft, entscheidet hierüber die fachlich zuständige Abteilung (Fachaufsicht) oder die Kommunalaufsicht (allgemeine Rechtsaufsicht) des Rhein-Kreises Neuss.