Dienstaufsichtsbeschwerde
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönlichen Verhalten von Bediensteten oder Amtsträgern. Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Bediensteten ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Landrat, Bürgermeister); dieser ist auch zuständig für die Entscheidung.
Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister einer kreisangehörigen Kommune entscheidet der Landrat als Kommunalaufsicht.
Sofern gegen den Landrat oder den Bürgermeister einer kreisfreien Stadt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird, entscheidet hierüber die Bezirksregierung Düsseldorf.