Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Allgemeine Informationen zum KIM
Die Landesregierung fördert gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW seit 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. KIM ist vom Land als langfristiger Prozess gedacht und kein kurzfristig angelegtes Förderprogramm. Als aufwachsende Förderung soll das Kommunale Integrationsmanagement ein fester und dauerhafter Bestandteil der integrationspolitischen Förderlandschaft werden.
Der Rhein-Kreis Neuss erkennt das Kommunale Integrationsmanagement als Chance, Integrationsprozesse zu optimieren, damit allen (Neu-) Zugewanderten eine Integration auf dem bestmöglichen Wege gelingen kann und sie ein eigenbestimmtes Leben führen können. Ziel ist es, durch die Einführung des KIM, Geflüchteten und Zugewanderten Integrationschancen zu eröffnen. Integrationsprozesse entlang der gesamten „Integrationskette“ - von der Einreise bis zur Einbürgerung - sollen bestmöglich gestaltet werden, um eine bessere Integration der Geflüchteten und Zugewanderten zu erreichen, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind.
Die Strategie des KIM beruht auf einem systemischen Ansatz des KIM-Case Managements und der Optimierung der Strukturen und Verwaltungsabläufe. Damit stellt das Kommunale Integrationsmanagement einen Paradigmenwechsel dar, indem die Optimierung von Prozessen in den (Verwaltungs-) Strukturen nicht aus der Perspektive der Organisationen, sondern fallbasiert - aus der Perspektive der Zugewanderten - betrachtet und umgesetzt wird.
Als kommunenübergreifendes Entscheidungsgremium mit Verantwortung für die strategische Steuerung des KIM im Rhein-Kreis Neuss wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Die Lenkungsgruppe KIM setzt sich aus maßgeblichen Vertreterinnen und Vertretern verwaltungsinterner und verwaltungsexterner Integrationsakteure auf Leitungsebene zusammen.
Grundlage für die Umsetzung des KIM im Rhein-Kreis Neuss ist ein in der Lenkungsgruppe KIM abgestimmtes „Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) im Rhein-Kreis Neuss“, das entsprechend des Bedarfs im Rhein-Kreis Neuss weiterentwickelt wird.
Die drei Bausteine des Kommunalen Integrationsmanagements
Baustein 1: Strategische Ebene - die KIM-Koordinierungsstelle
Im engen Austausch mit den Kooperationspartnern der Migrations- und Integrationsarbeit geht es den hauptverantwortlichen Akteuren darum, strukturelle Problemlagen zu erkennen und die konkreten Angebote an aktuelle Anliegen und Bedarfe anzupassen. In anlass- und themenbezogenen Projektgruppen sowie im Rahmen eines Integrationsmonitorings werden kommunale Herausforderungen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten konzipiert sowie zur Entscheidung in der Lenkungsgruppe beziehungsweise in politischen Gremien vorbereitet.
Wichtige Impulse der Arbeit kommen dabei aus dem KIM-Case Management, der zweiten Ebene von KIM. An Hand von Einzelfällen können aktuelle Bedarfslagen und Probleme durch die KIM-Koordinierende Stelle analysiert und auf die Strukturebene bzw. zur Entscheidung durch die Lenkungsgruppe und politische Gremien übertragen werden.
Baustein 2 – Operative Ebene des individuellen KIM-Case Managements
Das KIM-Case Management dient der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements vor Ort in den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss.
KIM-Case Managerinnen und KIM-Case Manager führen eine qualifizierte Einzelfallberatung durch, die rechtskreisübergreifend, unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und Bedarfe, die Integration zugewanderter Menschen befördert.
In Rechtsbereiche mit eigenem Fallmanagement wie SGB II, SGB III, und SGB VIII findet eine Verweisberatung statt. Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen und Programmen (z. B. zu JMD und MBE) werden beachtet. Die Arbeit des KIM-Case Managements unterscheidet sich von anderen Programmen und vermeidet somit Doppelförderungen. Beim KIM-Case Management handelt es sich um ein ergänzendes und nachrangiges Angebot.
Das KIM-Case Management unterstützt zudem sowohl Zugewanderte als auch die Ausländerbehörden im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104 c, insbesondere in der Phase ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, um die Voraussetzungen für den Übergang in ein Aufenthaltsrecht zu erfüllen.
Informationen zum KIM-Case Management (Text in leicht verständlicher Sprache)
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Der Rhein-Kreis Neuss hat eine besondere Beratung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Sie heißt KIM-Case Management.
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Die Standorte des KIM-Case Managements im Rhein-Kreis Neuss
Baustein 3: Ausländer- und Einbürgerungsangelegenheiten
Der Baustein dient der Unterstützung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden bei der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.