Seiteneinsteigerberatung
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis Neuss einreisen und über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zunächst eine individuelle Beratung.
Damit Ihr Kind möglichst schnell in eine - den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten entsprechende - Schulform vermittelt und optimal gefördert werden kann, sollten Sie Kontakt zur "Seiteneinsteiger-Beratungsstelle" des KI aufnehmen. Dort werden Sie Informationen zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten erhalten.
Zum Beratungstermin sind neben den schulpflichtigen Kindern folgende Unterlagen mitzubringen:
- der Ausweis/Reisepass des Kindes/Jugendlichen
- der Ausweis/Reisepass der Eltern/Erziehungsberechtigten
- die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- das letzte Schulzeugnis des Kindes/Jugendlichen (nach Möglichkeit mit beglaubigter Übersetzung)
Eine persönliche Beratung vor Ort kann nur mit einem im Vorfeld fest vereinbarten und vom KI bestätigten Termin angeboten werden. Terminanfragen sind (bevorzugt) unter der Mail-Adresse ki(at)rhein-kreis-neuss.de möglich, aber auch telefonisch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02131/928-4011.