Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
Anhängerverzeichnis
Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern
Antikorruption
Apothekenaufsicht
Arbeitsschutzmanagement
Artenschutz (exotische, also nicht heimische Arten)
Artenschutz (heimische Arten)
Asylrecht
Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
Aufenthaltsdokument-GB
Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis bei einem Recht auf Wiederkehr
Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und Elternteile von Ausländern
Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte
Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer und Familienangehörige - Verlängerung (ARB 1/80)
Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher
Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses
Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet
Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines Praktikums
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger (z.B. Australien, Israel, Japan, Kanada usw.)
Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Ersterteilung
Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung
Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit - Ersterteilung
Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung
Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR
Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Ausbildung
Ausbildungs-Förderung (Leichte Sprache)
Ausbildungsförderung / BaFöG
Ausfuhrkennzeichen
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Halteverbots, Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts)
Ausnahmen von der StVZO
Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Autowrackbeseitigung
Batterien und Akkus entsorgen
Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Bebauungspläne
Begabungen bei Schülerinnen und Schülern
Begleitendes Fahren ab 17
Behinderten-Fahr-Dienst (Leichte Sprache)
Behindertenfahrdienst
Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
Beistandschaft
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
Beratung des Schulpsychologischen Dienstes
Beratung für psychisch kranke Menschen und Angehörige (Leichte Sprache)
Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Beratung über Hilfe im Alter
Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
Bergbau (Wasserwirtschaftliche Maßnahmen)
Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger der EU und des EWR
Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verlängern
Bescheinigung über die Duldung verlängern
Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Viele (Neu-)Zugewanderte und Geflüchtete, die hier im Rhein-Kreis Neuss ihre neue Heimat gefunden haben und noch nicht oder kaum Deutsch sprechen, stehen im gesellschaftlichen und beruflichen Alltag vielfach vor Herausforderungen aufgrund der Sprachbarriere. Auch die öffentlichen Institutionen, welche die (Neu-)Zugewanderten und Geflüchteten unterstützen möchten, können dadurch oft nicht gezielt auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden eingehen. Für solche Situationen gibt es Hilfe!
Wenn Sie als Institution (z. B. Schule, Kita, Behörde, Verein) sprachliche Unterstützung im Beratungskontext benötigen, können Sie Ihre Anfrage an das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss stellen.
Mit dem „Ehrenamtlichen Sprachhelferpool“ des Rhein-Kreises Neuss schafft das Kommunale Integrationszentrum (KI) seit Januar 2019 Unterstützung für Schulen, Kitas, Behörden, Vereine und ähnliche Einrichtungen. Die ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer begleiten Neuzugewanderte mit geringen Deutschkenntnissen bei Gesprächen mit den betreffenden Einrichtungen. Der ehrenamtliche Sprachhelferpool besteht aus Menschen, die sich ehrenamtlich zur Verfügung stellen und größtenteils eine eigene Einwanderungsgeschichte mitbringen.
Das Aufgabenfeld der ehrenamtlichen Sprachhelferinnen und Sprachhelfer beschränkt sich in der Regel auf die mündliche Sprachübertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes.
In ihrer Tätigkeit sind die Sprachhelferinnen und Sprachhelfer zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Da es sich um ehrenamtlich tätige Personen handelt, sind ihre Übersetzungen in keinem Fall rechtsverbindlich.
Das Angebot ist für die buchenden Institutionen kostenfrei.
Anfragen sowie sämtliche E-Mails und Dokumente, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Sprachhelferpool des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Rhein-Kreis Neuss stehen, senden Sie bitte per E-Mail an sprachhelferpool(at)rhein-kreis-neuss.de oder per Fax an 02181 601 85083.
Für Institutionen, die den Sprachhelferpool nutzen möchten, gilt es besonders zu berücksichtigen:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Buchungsformular möglichst 5 – 7 Werktage vor dem geplanten Einsatz per E-Mail oder Fax.
Es hat sich bewährt, dass Sie als buchende Institution einen Beratungstermin vorschlagen.
Sobald eine Sprachhelferin oder ein Sprachhelfer gefunden wurde, übermittelt das KI per E-Mail dessen relevante Daten (Vor- und Zuname, Telefon- und/oder Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse). Erst wenn Sie diese Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, wurde Ihre Buchungsanfrage erfolgreich bearbeitet.
Bitte beachten Sie die DSGVO.
Nach Beendigung eines Einsatzes unterschreiben Sie bitte vor Ort zusammen mit der ehrenamtlich tätigen Sprachhelferin oder dem ehrenamtlich tätigen Sprachhelfer das Abrechnungsformular und senden es elektronisch zurück.
Damit die Qualität der Sprachhelfereinsätze evaluiert und Verbesserungsnotwendigkeiten erkannt werden können, können Sie (optional) den Rückmeldebogen ausfüllen und ebenfalls elektronisch zuschicken.
Die Sprachhelferinnen und Sprachhelfer sind ehrenamtlich tätig und werden vom KI persönlich ausgewählt. Sie unterzeichnen eine Vereinbarung, die Hinweise auf ihre Verpflichtungen (u. a. Datenschutzerklärung) beinhaltet. Außerdem versichern sie, dass sie die deutsche Sprache sowie die Zielsprache fließend beherrschen, sodass ihre Sprachhelfertätigkeit inhaltlich richtig erfolgen kann.
Die Sprachhelferinnen und Sprachhelfer absolvieren vor ihrem ersten Einsatz eine Grundlagenschulung und werden regelmäßig über das KI für die besonderen Aufgaben ihrer Sprachhelfertätigkeit weiterqualifiziert.
Es wird weiterhin nach Verstärkung gesucht. Gefragt sind mehrsprachige Personen ab 18 Jahren mit eigener Zuwanderungsgeschichte und/oder Lebenserfahrung im Ausland, die fließend Deutsch (mind. B2-Niveau) sprechen und Freude daran haben, anderen Menschen mit ihren interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen zu helfen. Alle Sprachen sind herzlich willkommen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung ab 25,- Euro bei Einsätzen vor Ort bzw. ab 15,- Euro bei telefonischen/ digitalen Einsätzen gezahlt.
Vor dem ersten Einsatz führen wir ein Erstgespräch durch und sie werden durch eine Grundlagenschulung auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Das Programm wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) und vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW gefördert.
Bitte nutzen Sie für alle Anfragen folgende E-Mail-Adresse: