Katastrophenschutz
Unter Katastrophenschutz wird der gesamte Bereich der "nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" verstanden. Dabei handelt es sich beispielsweise um:
- die Identifizierung und Einschätzung von Gefahren
- die Aufstellung und Pflege von Plänen zur Gefahrenabwehr
- das Vorhalten von Mitteln und Einrichtungen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
- das Vorhalten von geschultem Personal für die Koordinierung der Abwehrmaßnahmen der Behörde sowie für die Bevölkerungsinformation.