Öffentlich-Rechtliche Namensänderung
Öffentlich-Rechtliche Namensänderung
Sowohl der Vor- als auch der Familienname bezeichnen eine Person in öffentlichen Registern, im Rechtsverkehr sowie im privaten Gebrauch. Eine Änderung des Namens kommt daher nur in wenigen bestimmten Fällen in Betracht, z.B. bei der Eheschließung.
Die öffentliche-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist eine zusätzliche Möglichkeit eine Namensänderung, auch unabhängig von einem besonderen Ereignis (z.B. Eheschließung), durchzuführen.
Sie hat Ausnahmecharakter und dient dazu Probleme oder Schwierigkeiten mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur vorgesehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Im Einzelfall werden Sie unter der unten angegebenen Telefonnummer über die Möglichkeiten einer Namensänderung und über die erforderlichen Unterlagen beraten.
Die Antragstellung findet bei einem persönlichen Termin im Kreishaus Grevenbroich statt.