Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 ist bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.
Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:
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Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.
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Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin bzw. des Betreibers.
Die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter können ab sofort beim Rhein-Kreis Neuss, Ordnungsamt, Auf der Schanze 4 in 41515 Grevenbroich, 2. Etage Raum 2.23 getätigt werden. Dies gilt auch für Anmeldung und Erlaubniserteilung eines Prostituiertengewerbes.
Vorher ist eine Gesundheitsberatung für Prostituierte zwingend erforderlich. Die Beratung führt das Kreisgesundheitsamt, Auf der Schanze 1 in 41515 Grevenbroich, Erdgeschoss Raum 15 durch.