Jagdschein beantragen und verlängern
Wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlass
Am 31.10.2024 trat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ab sofort nicht mehr die Unteren Jagdbehörden, sondern die Waffenbehörden für die im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz i.V.m. §§ 5 und 6 Waffengesetz erforderlichen Anfragen zuständig sind. Aufgrund dessen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Ich bitte Sie daher die Verlängerungsanträge erst ab dem 16.12.2024 zu stellen.
Antragstellung und Zuverlässigkeitsprüfung
Bevor Sie Ihren Jagdschein verlängern lassen können, müssen Sie den Antrag zunächst an die Untere Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss senden. Dies ist per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Nach Eingang Ihres Antrags und der Durchführung der erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung werden alle Voraussetzungen überprüft. Sobald alle relevanten Antworten vorliegen, setze ich mich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Danach können Sie einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Dienststelle und Anfahrt
Die Dienststelle der Unteren Jagdbehörde befindet sich in Grevenbroich, Auf der Schanze 4 (Verwaltungsneubau), im 2. Obergeschoss, Raum N 212.
Wichtige Unterlagen für den Termin
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Jagdscheinheft
- Gültige Versicherungsbestätigung (Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus)
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis und ggf. Nachweis über eine „kundige Person“ (bei Neuausstellung)
- Ein aktuelles Lichtbild (falls erforderlich)
Hinweis:
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihr Jagdscheinheft noch eine Verlängerung der Gültigkeit zulässt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein neues Passbild erforderlich.
Gültigkeitsdauer
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagdschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Diese Kosten entstehen bei uns
Folgende Gebühren sind gemäß den landesrechtlichen Vorschriften seit dem 24.07.2009 zu erheben:
- Jagdschein
- Tagesjagdschein: 15,00 Euro
- Ein-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 65,00 Euro
- Jugendjagdschein (für Jugendliche vom 16. bis 18. Lebensjahr)
- Ein-Jahresjagdschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
- Jahresfalknerscheine
- Ein-Jahresfalknerschein: 20,00 Euro
- Zwei-Jahresfalknerschein: 30,00 Euro
- Drei-Jahresfalknerschein: 35,00 Euro
- Falkner-Jagdschein und Jahresjagdschein zusammen
- Ein-Jahresjagd- oder Falknerschein: 55,00 Euro
- Zwei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 80,00 Euro
- Drei-Jahresjagd- oder Falknerschein: 100,00 Euro