Themen
- Abrollcontainer für den Massenanfall von Verletzten
- Um bei größeren Schadenereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten, die vom Regelrettungsdienst nicht mehr in der geforderten Weise zeitnah und
- Abrollcontainer Verletzten-Dekontamination
- Als einer der ersten Kreise im Land Nordrhein-Westfalen verfügt der Rhein-Kreis Neuss über einen Abrollcontainer zur Dekontamination verletzter
- Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
- Nach der Empfehlung der Bundesärztekammer vom 23.11.2006 ist der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" (ÄLRD) ein im Rettungsdienst tätiger Arzt
- Atemschutzübungsstrecke
- Der Rhein-Kreis Neuss ist nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes
- Aufgaben der Gewerbeüberwachung
- Die Gewerbeüberwachung des Ordnungsamtes umfasst Maßnahmen zur Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen.
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Der Begriff der Schwarzarbeit bezeichnet eine unerlaubte, gewerbliche, fortgesetzte Betätigung, die haupt- oder nebenberuflich erfolgen kann und dabei
- Erweiterung der rettungsdienstlichen Vorhaltung
- Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch bei einem Massenanfall von Verletzten das individualmedizinische
- Extremwetterlagen und Selbsthilfe
- Die Klimaveränderung wird nicht kommen - sie ist bereits da und wird uns in den kommenden Jahren vermehrt extreme Wetterlagen bringen.
- Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person durch die Untere Jagdbehörde
- Information zur Tularämie (Hasenpest)
- Bei der Tularämie (sogenannte Hasenpest) handelt es sich um eine durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung, die ein zoonotisches Potential aufweist und daher meldepflichtig ist.
- Kostenlose Rettungsdienst-App: Erweiterte Versorgungs-Maßnahmen im Rhein-Kreis Neuss
- EVM_RKN steht für Erweiterte Versorgungs-Massnahmen im Rhein-Kreis Neuss.
- Kreisbrandmeister
- Der Landrat führt Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen. Zur Unterstützung des Landrates ernennt der
- Kreisleitstelle
- Informationen über die Kreisleitstelle des Rhein-Kreises Neuss
- Krisenhotline für Großschadenereignissen
- Wenn in einem Gebiet ein besonderes Schadenereignis auftritt, hat jeder Bürger zunächst ein Interesse an der Klärung der Frage, ob dieses
- Krisenstab
- Einrichtung des Krisenstabes des Kreises bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen
- Qualitätsbeauftragter Rettungsdienst
- Seit dem 01.09.2015 gibt es beim Rhein-Kreis Neuss eine neue Stelle, und zwar die eines Qualitätsbeauftragten für die Rettungsdienstorganisation.
- Rettungsdienst
- Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen und die Transportfähigkeit herzustellen sowie
- Schutz vor Hochwassergefahren
- Hochwasser sind im jahreszeitlichen Ablauf völlig natürliche Ereignisse. Allerdings sind die dadurch auftretenden Schäden in den letzten Jahrhunderten stetig
- Über das Kreisordnungsamt
- Das Ordnungsamt ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im
- Verhaltenstipps für die Begegnung mit Wölfen
- Der Wolf unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht, sondern dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Eingriffe in seine Population sind nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Trotz gelegentlicher Sichtungen bleibt der Wolf ein seltenes und zurückgezogenes Tier.
- Vorsorge für Notfälle
- Erdbeben, Überschwemmungen oder eine Pandemie– solche Katastrophen passieren in den letzten Jahren immer wieder. Was ist im Notfall zu tun? Hier finden Sie einige nützliche Tipps zur Vorbereitung auf einen Krisenfall.
- Was mache ich bei einem Stromausfall?
- Einen großflächigen, langanhaltenden „Blackout“ hält die Bundesnetzagentur für äußerst unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, sich auf einen möglichen regionalen und zeitlich begrenzten Ausfall der Stromversorgung vorzubereiten.
- Zivile Sicherheitsvorsorge
- Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz) beinhaltet Schutzpflichten, die der