Atemschutzübungsstrecke
Sicherheit |
Der Rhein-Kreis Neuss ist nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) für die über die Grundausbildung hinausgehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren zuständig. Einen hohen Stellenwert nimmt dabei der jährliche Belastungstest für die Träger von Atemschutzgeräten ein.
Diese Belastungsübung, die neben der von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Grundsatz G26 Gruppe 3 (für Träger von Atemschutzgeräten mit einem Gerätegewicht über 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand, z.B. Pressluftatmer) zu absolvieren ist, wird in der Atemschutzübungsstrecke in Neuss durchgeführt. Diese Anlage der Stadt Neuss auf dem Hammfelddamm wurde in den Jahren 2006 und 2007 mit Mitteln des Rhein-Kreises Neuss in Höhe von rd. 75.000 Euro auf den modernsten technischen Stand gebracht.
Zunächst wird der Atemschutzgeräteträger auf einer Endlosleiter, einem Laufband und einem Fahrradergometer auf seine körperliche Leistungsfähigkeit getestet. Danach erfolgen praxisnahe Übungen in einer Kriechstrecke, die abgedunkelt, verraucht und mit Einsatzlärm beschallt werden kann, was den Feuerwehrmann nicht nur physisch und psychisch an seine Grenzen bringt, sondern auch seine Orientierungsfähigkeit und die Besonnenheit seines Handelns unter Extrembedingungen einer harten Belastungsprobe unterzieht. Aus Sicherheitsgründen werden die Probanden dabei laufend medizinisch fernüberwacht und mittels einer Wärmebildkamera beobachtet.