Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der Begriff der Schwarzarbeit bezeichnet eine unerlaubte, gewerbliche, fortgesetzte Betätigung, die haupt- oder nebenberuflich erfolgen kann und dabei gegen Vorschriften der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung verstößt. Umgangsprachlich werden damit zumeist aber auch die Formen des Leistungsmissbrauchs, der illegalen Beschäftigung, der Steuer- und Sozialbeitragshinterziehung, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und des Lohndumpings bezeichnet, die nicht als Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) sondern regelmäßig als Straftaten aufgrund der einschlägigen Spezialgesetze verfolgt und geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG
- Beginn eines selbständigen Betriebs als stehendes Gewerbe ohne die vorgeschriebene Anzeige bei der zuständigen Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO).
- Ausübung eines Reisegewerbes ohne den Erwerb einer Reisegewerbekarte bei der zuständigen Gewerbemeldestelle nach § 55 GewO.
- Erbringung von handwerklichen Leistungen als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer nach § 1 der Handwerksordnung (HwO).
Zuständigkeiten bei der Verfolgung von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit wird in der Bundesrepublik Deutschland vornehmlich durch die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie durch die Ordnungsämter der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bekämpft.
Der Rhein-Kreis Neuss nimmt kraft Gesetzes Aufgaben der Schwarzarbeitsbekämpfung auf dem Gebiet der Sädte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen wahr. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ist der Rhein-Kreis Neuss ferner auf dem Gebiet der Städte Dormagen und Grevenbroich zuständig. Die Stadt Neuss führt die Aufgabe als große kreisangehörige Stadt innerhalb ihrer Stadtgrenzen selbst aus.
Seit 1987 geht der Rhein-Kreis Neuss durch den Einsatz einer Bekämpfungsgruppe Schwarzarbeit verstärkt gegen das Problem der Schattenwirtschaft an. Die erfolgreiche Arbeitsweise der Bekämpfungsgruppe Schwarzarbeit des Rhein-Kreises Neuss ist in der Bundesrepublik Deutschland als "Neusser Modell“ bekannt.
Daneben liegt die Verfolgung von Straftatbeständen in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften, die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten im Bereich der Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter sowie der Steuerfahndung.