Krisenhotline für Großschadenereignissen
Sicherheit |
Wenn in einem Gebiet ein besonderes Schadenereignis auftritt, hat jeder Bürger zunächst ein Interesse an der Klärung der Frage, ob dieses Ereignis für ihn selbst oder Angehörige Auswirkungen hat oder im weiteren Verlauf noch haben könnte. Daher steigt in diesen Fällen das Informationsbedürfnis der Bevölkerung sprunghaft an, dem die betroffenen Kommunen mit Presseerklärungen und ggf. einer Vorschaltseite ihrer Internetpräsenz Rechnung tragen.
Erfahrensgemäß wählen aber auch viele Bürger für ihre Nachfragen die Notrufe 110 oder 112 der Polizei und der Feuerwehr und schaffen dadurch zusätzliche Probleme, da die Leitstellen jeden verfügbaren Arbeitsplatz für die Koordinierung und Unterstützung der Menschenrettung und der Gefahrenbeseitigung benötigen.
Daher hält der Rhein-Kreis Neuss seit dem Jahr 2007 für die Bevölkerungsinformation während größerer Schadenereignisse ggf. rund um die Uhr ein Bürgertelefon vor, welches vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit dem Amt für Sicherheit und Ordnung betrieben wird. Diese mit ehrenamtlichen Kräften der Verwaltung besetzte Anlaufstelle wird im Bedarfsfall eingerichtet und die Telefonnummer über die Medien bekannt gegeben. Je nach Ereignis werden folgende Informationen angeboten:
- Allgemeine Informationen: Die aktuellen Pressemitteilungen zum Ereignis werden in Form einer Bandansage zum jederzeitigen Abruf vorgehalten.
- Spezielle Informationen: Den Bürgern werden auf das Ereignis abgestellt Verhaltens- oder Sicherheitshinweise gegeben, Informationen zu Art und Umfang einer möglichen Gefährdung, bei Bedarf wird psychosoziale Unterstützung vermittelt oder Hinweise zur Selbsthilfe gegeben
- Personenauskunftstelle: Bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen, deren Merkmal die Gefährdung oder Bedrohung zahlreicher Personen oder erheblicher Sachwerte ist, richtet der Rhein-Kreis Neuss auf Grundlage des § 38 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) eine Personenauskunftstelle ein. Hier können berechtigte Personen Auskunft über den Verbleib von Angehörigen erhalten, sofern diese von dem Ereignis betroffen sind und ihre Personaldaten am Einsatzort erhoben wurden.
Zugleich wird auf der Internetseite des Kreises eine besondere Informationsseite eingestellt. Daneben wird die regionale Presse und der Rundfunk, zum Beispiel News 89,4, ständig mit aktuellen Lageberichten versorgt.
Bei schwerwiegenden Ereignissen im Ausland, bei denen auch deutsche Staatsbürger unter den Betroffenen sind, richtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn das Notruftelefon „Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH)“ ein. Dessen Schwerpunkt liegt auf der Koordinierung bzw. Vermittlung psychosozialer Betreuung der Opfer und der Angehörigen.