Krisenstab
Sicherheit |
Wenn der Landrat die Großeinsatzlage oder die Katastrophe festgestellt und die Gesamtleitung der Schadenbekämpfung übernommen hat (§ 25 BHKG NRW), bedient er sich auf der administrativ-organisatorischen Ebene des Krisenstabes (§ 36 BHKG NRW). Diese Einrichtung, die in verschiedenen Bundesländern auch Verwaltungsstab genannt wird, plant, initiiert und koordiniert die Maßnahmen der Verwaltung im Rahmen der Bekämpfung des Schadens sowie die Maßnahmen, die im Hinblick auf eine Folgeschadenminimierung (z.B. bei Umweltschäden) erforderlich sind.
Da jedoch oft ein sehr zeitnahes Tätigwerden der Kreisverwaltung oder eine Unterstützung der betroffenen Kommune durch den Kreis auch weit unterhalb der Schwelle zum Großschadenereignis angezeigt ist, wird der Landrat den Krisenstab bereits in einem frühen Stadium des Ereignisses einberufen.
Der Krisenstab übernimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Planung und Koordinierung der behördlichen Abwehrmaßnahmen
- Führung einer Übersicht über die Lage
- Bereitstellung von Kräften außerhalb der taktisch-operativen Ebene
- Medienbetreuung
Der Krisenstab hat folgende Aufbaustruktur:
- Leiter des Stabes (Kreisdirektor / Kämmerer)
- KGS - Koordinierungsgruppe des Stabes (ständig erreichbare ehrenamtliche Verwaltungsmitglieder)
- SMS - Ständige Mitglieder des Stabes (z.B. die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Soziales)
- EMS - Ereignisspezifische Mitglieder des Stabes (Fachberater, z.B. Forst, Polizei, Ver- und Entsorger, Firmen)
- BuMA - Verantwortlicher für die Bürgerinformation und Medienarbeit (Pressestab des Kreises)
Die Umsetzung der Entscheidungen erfolgt in der bestehenden Aufbaustruktur der Behörde, die dem Krisenstab unter größtmöglicher Beschleunigung zuarbeitet.
Die personelle Stärke und Zusammensetzung des Krisenstabes ist nicht in jedem Fall gleich sondern hängt vom Ereignis selbst ab.
Bis auf die Koordinierungsgruppe des Stabes begeben sich die Stabsmitglieder nach einer Sitzung in ihre Organisationseinheiten zurück.
Alle Mitarbeiter der Koordinierungsgruppe Stab, der IuK-Gruppe und des Bürgertelefons sind in ein mehrstufiges Alarmierungssystem eingebunden. Der Bereitschaftshabende der Koordinierungsgruppe kann sich innerhalb von fünf Minuten nach seiner eigenen Alarmierung durch die Kreisleitstelle eine Übersicht darüber verschaffen, welche der knapp 70 ehrenamtlichen Dienstkräfte ihm für die Stabsarbeit zur Verfügung stehen.
Der Krisenstab des Rhein-Kreises Neuss kann auf vorhandene technische Ressourcen zurückgreifen, ohne diese erst schaffen bzw. einrichten zu müssen. Damit kann die Krisenstabsarbeit unmittelbar mit dem Eintreffen der ersten Kräfte der Koordinierungsgruppe Stab (KGS) beginnen. Folgende Einrichtungen werden vorgehalten:
- Arbeitsräume für die Koordinierungsgruppe Stab, komplett ausgestattet mit EDV, Kommunikations- und Medientechnik,
- Konferenzraum für die Krisenstabssitzungen, ebenfalls mit Kommunikations- und Medientechnik ausgestattet,
- Räume für die IuK-Gruppe, ausgestattet mit allen Kommunikationsmitteln einschließlich Behördenfunk und EDV,
- Funkfahrzeug als Kommunikationsmittel für den Verbindungsbeamten des Krisenstabes am Einsatzort,
- Arbeitsraum für das Bürgertelefon mit kompletter Call-Center-Technik einschlieeßlich eines Raumes für den Pressestab,
- Sitzungsraum für offizielle Presseerklärungen sowie Arbeitsraum für Journalisten.
Koordinierungsgruppe des Krisenstabes
Anders als der restliche Krisenstab bleibt die Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) während des gesamten Ereignisses zusammen. Bei den zwölf Mitgliedern der KGS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Dienstkräfte der Verwaltung, die einen Bereitschaftsdienst stellen, der jederzeit über die Kreisleitstelle alarmiert werden kann. Ständige Übungen und Schulungen der KGS-Mitglieder stellen die Funktionsfähigkeit sicher.
Aufgaben der KGS
- Sammeln aller Informationen, die das Ereignis betreffen und Fortschreibung der Lageübersicht
- Führen des Einsatztagebuches
- Ständige Information der Entscheidungsträger innerhalb der Verwaltung
- Versorgung des Pressestabes mit aktuellen Informationen
- Einpflegen von Personendaten Betroffener in das Auskunftssystem der Personenauskunftstelle
- Vorbereiten der Krisenstabssitzungen
- Vertretung des Krisenstabes bei der Einsatzleitung, ggf. Entsendung von Verbindungsbeamten zu weiteren Stellen
Informations- und Kommunikationsgruppe
Die etwa 30 Personen umfassende und aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Verwaltung sowie vom Wehrdienst freigestellten Helfern bestehende Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) unterstützt die KGS im Wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten:
- Teilnahme am Behörden-Funkverkehr
- Administrierung des Datenbanksystems für die Personenauskunftstelle sowie Einpflege der Datensätze
- Besetzung eines graphischen Arbeitsplatzes für die Lagedarstellung
- Betreuung der datenverarbeitungstechnischen und Kommunikationseinrichtungen
- Feldkabelbau
- Sicherstellung der Verpflegung des Stabes
Die Mitglieder der IuK-Gruppe werden regelmäßig geschult und auf ihren Einsatz vorbereitet. Sie können jederzeit durch die KGS alarmiert werden.
Personenauskunftstelle / Bürgertelefon
Bei einigen Schadenereignissen wird es erforderlich sein, eine Stelle einzurichten, bei der Angehörige oder sonstige Berechtigte Auskünfte über den Verbleib von Verletzten, Obdachlosen oder sonstigen von diesem Ereignis Betroffenen erhalten. § 38 BHKG NRW verpflichtet Kreise und kreisfreie Städte zur Einrichtung einer solchen Personenauskunftstelle und ermächtigt zugleich zur Erhebung und Speicherung von Personendaten und deren Weitergabe an Angehörige.
Darüber hinaus will der Rhein-Kreis Neuss seinen Bürgern mit einem Bürgertelefon die Möglichkeit geben, sich nach evtl. ausgegebenen Verhaltshinweisen oder Sicherheitsratschlägen zu erkundigen. Zugleich entlastet dieses Bürgertelefon die Notrufleitungen 110 (der Polizei) und 112 (der Feuerwehr und des Rettungsdienstes), damit die jederzeitige Erreichbarkeit dieser Leitstellen weiterhin gewährleistet bleibt.
Wenn es die Situation erfordert, nimmt der Rhein-Kreis Neuss kurzfristig ein eigenes, mit 10 EDV-gestützten Arbeitsplätzen ausgestattetes und von ehrenamtlich tätigen Dienstkräften der Verwaltung besetztes Call-Center in Betrieb, bei dem eine über die Medien bekannt gegebene Hotline-Nummer aufläuft. Die Dienstkräfte können jederzeit durch die Koordinierungsgruppe des Krisenstabes alarmiert werden.