Personalvertretung
Die Interessen der Beschäftigten der Kreisverwaltung werden u. a. durch den Personalrat vertreten. Im Landespersonalvertretungsgesetz werden Mitbestimmungs-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der Personalräte geregelt, die sich auf nahezu alle personalrelevanten Entscheidungen des Dienstherrn beziehen. So beschäftigt sich der Personalrat mit Einstellungen, Stellenausschreibungen, Beförderungen, Höhergruppierungen, Abordnungen und Versetzungen, Kündigungen, Überstundenanordnungen, Maßnahmen der technikunterstützenden Informationsverarbeitung und vielem anderen mehr.