Datenschutz
Um ihre vielfältigen Aufgaben auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sachgerecht erfüllen zu können, muss die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss im Einzelfall personenbezogene Daten erheben, speichern, verarbeiten oder auch übermitteln.
Die Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Kreisverwaltung bei der Sicherstellung des Schutzes dieser Daten. Sie ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Kreisverwaltung ergeben können. Ferner ist sie Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Angelegenheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes.
Die Aufgaben und Stellung der Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 38, 39 EU-Datenschutz-Grundverordnung und §31 DSG NRW.
Die Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Tätigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, anderer Behörden auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene oder privater Unternehmen. Insofern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten der betreffenden Stelle.
Informationen zur Dienststelle
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