Regionales Kulturprogramm NRW
Das Regionale Kultur Programm NRW (RKP)unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen (Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland, Südwestfalen) des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten.
Ansprechpartner für Fragen der Förderung sind die jeweiligen Kulturbüros. Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied im Kulturraum Niederrhein e.V. (für den Niederrhein) als auch Mitglied des Region Köln/Bonn e.V. (für die Rheinschiene). Eine Antragstellung ist über beide Regionalbüros möglich.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Regionalen Kultur Programms: RKP Regionales Kultur Programm NRW
Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:
- Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
- Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
- Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
- Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.
Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung.