Leichte Sprache: Grad der Behinderung (G d B) auf Antrag feststellen
Menschen mit Behinderung haben oft Nachteile.
Wegen ihre Behinderung haben sie Schwierigkeiten im Alltag.
Im Schwerbehinderten-Recht steht:
Diese Hilfen bekommen Sie.
Damit die Nachteile und Schwierigkeiten verbessert werden.
Das brauchen Sie, damit Sie die Hilfen bekommen:
Einen Schwerbehinderten-Ausweis.
So bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis:
Sie müssen einen Antrag stellen.
Mit dem Antrag wird der Grad der Behinderung festgestellt.
Die Abkürzung dafür ist: G d B.
Damit Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen:
Ihr Grad der Behinderung muss 50 oder mehr sein.
Sie stellen den Antrag bei der Schwerbehinderten-Stelle.
Adresse und Telefon-Nummer stehen am Ende von dieser Seite.
Sie können den Antrag online stellen.
Oder Sie besorgen sich einen Zettel für den Antrag.
Das schwere Wort für diesen Zettel ist:
Formular.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
Sie füllen den Antrag am Computer aus.
Dann sehen Sie noch eine Erklärung.
Die müssen Sie ausdrucken und unterschreiben.
Schicken Sie die Erklärung an das zuständige Amt.
Dazu haben Sie zwei Wochen Zeit.
Ohne die Unterschrift bearbeitet das Amt den Antrag nicht.
Hier geht es zum Online-Antrag:
Wenn Sie den Antrag mit dem Formular stellen:
Hier bekommen Sie das Formular für den Antrag:
- Beim Sozial-Amt vom Rhein-Kreis Neuss.
- Bei der Verwaltung von Ihrer Stadt
- Oder von Ihrer Gemeinde
- Bei Behinderten-Verbänden
- Bei der Schwerbehinderten-Vertretung auf Ihrer Arbeit
Oder Sie laden das Formular am Computer runter.
Dann füllen Sie das Formular am Computer aus.
Dann drucken Sie das Formular aus.
Dann unterschreiben Sie das Formular.
Dann schicken Sie uns das Formular zu.
Aktuelle medizinische Unterlagen
Sie können medizinische Unterlagen zum Antrag dazu tun.
Zum Beispiel Arztberichte.
Oder Gutachten über Ihre Krankheit oder Behinderung.
Die sind wichtig.
Darin steht zum Beispiel:
Welche Schwierigkeiten Sie mit Ihrer Gesundheit haben.
Und welche Krankheit oder Behinderung Sie haben.
Dann kann der Grad der Behinderung festgestellt werden.
Wenn Sie noch nicht 15 Jahre alt sind:
Dann müssen Ihre Eltern beide den Antrag unterschreiben.
Man sagt auch: die Erziehungs-Berechtigten.
Wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben:
Dann muss der gesetzliche Betreuer den Antrag unterschreiben.
Wenn der Antrag bei uns ist:
Dann prüft der Sach-Bearbeiter den Antrag.
- Ob alles vollständig ausgefüllt ist.
- Ob der Antrag unterschrieben ist.
- Ob die Einverständnis-Erklärung unterschrieben ist.
Merk-Zeichen
Der Sach-Bearbeiter prüft, welche Merk-Zeichen Sie bekommen.
Es gibt zum Beispiel RF.
Das heißt, Sie müssen weniger für Radio und Fernsehen bezahlen.
Oder Sie bekommen das Merk-Zeichen G.
Fragen Sie nach.
Welche Vergünstigungen es bei Merk-Zeichen gibt.
Bescheid
Wenn alle medizinischen Unterlagen da sind.
Und wenn alles geprüft ist.
Dann bekommen Sie einen Bescheid.
Im Bescheid steht:
Das ist der Grad von Ihrer Behinderung.
Und welche Merk-Zeichen Sie bekommen.
So lange dauert es bis zum Bescheid
Die Bearbeitungs-Zeit bis zum Bescheid ist 3 bis 6 Monate.
Änderung der Anschrift
Sie sind umgezogen?
Dann teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit.
Sie können anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Oder eine E-Mail schicken.
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter:
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Sprechzeiten nach Vereinbarung möglich.
Hinweis
Persönliche Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.
Der Text wurde übersetzt vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015.