Leichte Sprache: Schwerbehindertenausweis beantragen
Soziales |
Menschen mit Behinderung haben oft Nachteile.
Wegen ihre Behinderung haben sie Schwierigkeiten im Alltag.
Im Schwerbehinderten-Recht steht:
Diese Hilfen bekommen Sie.
Damit die Nachteile und Schwierigkeiten verbessert werden.
Das brauchen Sie, damit Sie die Hilfen bekommen:
Einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Sie können Nachteile ausgleichen.
Und Sie können mehr Rechte bekommen, die Ihnen zustehen.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben.
Das sind zum Beispiel Ihre Rechte:
- Sie dürfen auf der Arbeit nicht so schnell gekündigt werden.
- Sie bekommen mehr Urlaubs-Tage auf der Arbeit.
- Sie müssen nicht so viel Steuern bezahlen.
- Sie fahren billiger oder umsonst mit Bus und Bahn.
Dann bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis
Wenn der Grad Ihrer Behinderung 50 oder mehr ist.
Da bekommen Sie den Schwerbehinderten-Ausweis:
Schwerbehinderten-Stelle vom Rhein-Kreis Neuss.
Adresse und Telefon-Nummer steht am Ende von dieser Seite.
Sie brauchen einen neuen Schwerbehinderten-Ausweis:
- Wenn Sie ihn verloren haben.
- Wenn er stark beschädigt ist.
- Wenn man ihn nicht mehr gut lesen kann.
- Wenn der Schwerbehinderten-Ausweis abgelaufen ist.
Wenn der Schwerbehinderten-Ausweis abläuft
Stellen Sie 3 Monate vorher den Antrag.
Damit er pünktlich verlängert wird.
Alte Schwerbehinderten-Ausweise bleiben gültig.
Wenn sie vor dem 1. September 2014 ausgestellt worden sind.
Wenn da noch ein Verlängerungs-Feld frei ist:
Sie können den Schwerbehinderten-Ausweis verlängern lassen.
Das geht auch schriftlich.
Sie müssen nicht unbedingt selber zu uns kommen.
Rufen Sie uns erst an.
Wir helfen Ihnen weiter.
Da wird Schwerbehinderten-Ausweis verlängert:
- Schwerbehinderten-Stelle Rhein-Kreis Neuss.
- Bürger-Service-Center im Kreishaus Neuss. Auf der Oberstraße 91.
- Bei der Verwaltung von Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Das müssen Sie mitbringen:
Wenn Sie den Schwerbehinderten-Ausweis zum ersten Mal
beantragen.
Oder neu beantragen müssen.
Dann bringen Sie ein aktuelles Pass-Foto mit.
Sie wollen den alten Schwerbehinderten-Ausweis verlängern?
Dann bringen Sie diese Sachen mit:
- Ein aktuelles Pass-Foto.
- Den alten Schwerbehinderten-Ausweis.
- Die Einwilligung zur dauerhaften Daten-Speicherung.
Diese müssen Sie unterschreiben.
Das bedeutet:
Mein Pass-Foto wird beim Amt gespeichert.
Meine Daten werden gespeichert.
Alles wird an die Druckerei geschickt.
Änderung der Anschrift
Sie sind umgezogen?
Dann teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit.
Sie können anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Oder eine E-Mail schicken.
Das sind die Öffnungs-Zeiten:
Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Hinweis
Persönliche Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.
Der Text wurde übersetzt vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. Der Text wurde geprüft von einer
Prüfergruppe vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015.