Sozialamt
Info
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Über uns
Das Kreissozialamt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
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Sozialhilfe und Grundsicherung
Die Abteilung "Sozialhilfe und Grundsicherung" befasst sich mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtskreise SGB II und SGB XII im Rhein-Kreis Neuss.
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Ausbildungsförderung / BaFöG
Das BAföG regelt, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, die staatliche Unterstützung für die Ausbildung junger Menschen.
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Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten durch das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
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WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Die WTG-Behörde betreut und kontrolliert vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen, Hospize und Wohngemeinschaften.
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Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe
Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe unterstützt bei allen Fragen, die sich aus den Aufgaben als pflegender Angehöriger ergeben
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Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Mehr Informationen zu den Themen "Ambulante und häusliche Pflege", "Unterbringung im Pflegeheim" sowie "Angebote zur Unterstützung im Alltag" erhalten Sie hier.
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Leistungen für Menschen mit Behinderung
Hier gelangen Sie zu den Unterthemen "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen", "Örtliche Fürsorgestelle" und "Schwerbehindertenstelle".
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Inklusionskonzept
Entdecken Sie, wie der Rhein-Kreis Neuss mit seinem fortgeschriebenen Inklusionskonzept Barrieren abbaut und eine chancengleiche Gesellschaft für alle gestaltet.
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Investitionskosten Zuschuss
Die Träger solcher Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen.
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Rhein-Kreis Neuss-Pass
Mit Hilfe des Rhein-Kreis Neuss-Passes können Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen ihren Sozialleistungsbezug einfach und unkompliziert nachweisen.
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2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro.
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Förderung barrierefreier Gaststätten
Mit dem Förderprogramm sollen Restaurants, Gaststätten, Bars usw. dabei unterstützt werden, ihre sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen barrierefrei/ barrierearm nutzbar zu machen
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Endlich ein Zuhause!
Sozialarbeiter/innen und Immobilienfachleute unterstützen wohnungslose Menschen bei der Suche nach Wohnraum und helfen, drohende Wohnungsverluste zu vermeiden. Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Landesinitiative gemeinsam mit zwei Wohlfahrtsverbänden um.