Sozialhilfe und Grundsicherung
Leistungen für erwerbsfähige Menschen
Grundsicherung für Arbeitsuchende wird für Erwerbsfähige nach dem SGB II gewährt. Ansprechpartner ist hier das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss (siehe Reiter Grundsicherung SGB II).
Leistungen für Menschen über 65 und Menschen mit dauerhaft voller Erwerbsminderung
Für Senioren und Seniorinnen über 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen sind Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII vorgesehen. Hierfür sind die örtlichen Sozialämter zuständig, welche die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewähren (siehe Reiter Sozialhilfe SGB XII).
Leistungen für Menschen mit vorübergehend voller Erwerbsminderung
Daneben gewähren die örtlichen Sozialämter auch Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind (siehe Reiter Sozialhilfe SGB XII).
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen nach dem SGB XII, z.B. bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, sowie die entsprechende Beratung erhalten Sie ebenfalls beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Grundsicherung SGB II
Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Diese umfassen das Arbeitslosengeld II sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Um diese Leistungen zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Dieses ist eine Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, sondern unterstützen Sie auch bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und der beruflichen Qualifizierung. Beraten werden Sie außerdem zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Bildung Ihrer Kinder und deren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dienen.
Nähere Informationen zu den Aufgaben und Leistungen des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss und seine Kontaktdaten finden Sie über den Internetlink unten.
Sozialhilfe SGB XII
Der Rhein-Kreis Neuss ist in vielen Bereichen örtlicher Träger der Sozialhilfe. Er hilft jenen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen.
Um die Wege für Sie so kurz wie möglich zu halten, wird die Mehrzahl der Leistungen nach dem SGB XII durch die acht kreisangehörigen Kommunen erbracht. Das Sozialamt Ihres Wohnortes ist neben der Bearbeitung von Anträgen auch für die Beratung zuständig.
Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII)
- Leistungen der Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII)
- Hilfe zur Gesundheit (§ 48 SGB XII)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
Über den Link unten finden Sie eine Liste der Sozialämter im Rhein-Kreis Neuss mit den jeweiligen Kontaktdaten.
Info
Hinweis zur Barrierefreiheit
Das Gebäude ist über den Neubau zu allen Etagen barrierefrei zugänglich; ausgenommen der ältere Teil (zur Lindenstraße) im 1. und 2. Obergeschoss. Im Neubau sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.
Parken, Öffentliche Verkehrsmittel
Kostenpflichtige Parkplätze vor und hinter dem Kreishochhaus sowie an und in der benachbarten Coens Galerie. Mit dem Bus bis Haltestelle "Amtsgericht" (ca. 7 Minuten Fußweg) bzw. "Gymnasium Roentgenstraße" (ca. 3 Minuten Fußweg).
Hinweis zur Arbeitszeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben in der Regel gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten:
- montags bis donnerstags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:00 Uhr
- freitags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.