Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben die Möglichkeit , eine sogenannte "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX" zu beantragen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen z. B.
- orthopädische und andere Hilfsmittel,
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Schaffung von behindertengerechten Wohnraum,
- Hilfen zum Umbau eines behinderungsgerechten KFZ.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall eine andere Zuständigkeit besteht (z.B. Krankenkasse).
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen unter Eingliederungshilfe(at)Rhein-Kreis-Neuss.de oder den u.g. Kontaktdaten zur Verfügung.
Für Erwachsene, die nicht mehr zur Schule gehen und behinderungsbedingt Hilfe benötigen, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR Köln) zuständig.
Dort kann der entsprechende Antrag gestellt werden Anträge und Verfahren | LVR.
Ansprechpartner für Einwohner der Stadt Neuss ist das Sozialamt der Stadtverwaltung, Buchstabe A-G Frau Servos, Telefon 02131 905017, Buchstabe H-L Frau Neumann, Telefon 02131 905012, Buchstabe M-Z Herr Arnz, Telefon 02131 905011. Für Einwohner des übrigen Kreisgebietes ist das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss zuständig.-
Ansprechpersonen
Buchstaben | Sachbearbeiter/in | Telefon |
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A-G, Infrastrukturpool | Frau Brosch | 02181 601-5004 |
H-P Einzelfallhilfe | Frau Kremer | 02181 601-5005 |
Q-Z Einzelfallhilfe | Frau Jobs | 02181 601-4320 |
Soz.Päd. FK Einzelfall | Frau Büchling | 02181 601-5053 |
Steuerkreis Infrastrukturpool | Frau Kessel | 02181 601-5804 |
Abrechnung | Herr Lippmann | 02181 601-5087 |
Informationen zur Dienststelle
Weiterführende Informationen finden Sie hier.