Für Menschen mit Behinderung gibt es im Rhein-Kreis Neuss viele Angebote und Möglichkeiten, Unterstützung zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe zu erlangen. Diese wird gerade dann möglich, wenn sich Menschen in jeder Lebenslage außerhalb ihres unmittelbaren Wohn-, Arbeits- und Schulumfeldes bedenkenlos bewegen können.
Hierzu gehört auch die Gewissheit, in zumutbarem Umkreis sanitäre Einrichtungen, konkret barrierefreie bzw. barrierearme Toiletten und Sanitärräume, erreichen zu können. Insbesondere bei dem Besuch von Restaurants und Gaststätten stehen Menschen mit einer körperlichen Behinderung vor dem Problem, aufgrund des geringen Angebotes von angemessenen barrierefreien bzw. barrierearmen Toiletten und Sanitärräumen nur wenige ausgesuchte Gastronomiebetriebe aufsuchen zu können. Einer Vielzahl von Betrieben ist es nicht möglich, häufig auch aufgrund von Altbauten und gewachsenen Strukturen, mit vertretbarem Aufwand eine eigene Toilette für Menschen mit Behinderung und körperlichen Einschränkungen zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Förderprogramm sollen Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen und vergleichbare Orte dabei unterstützt werden, die jeweiligen sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen auszubauen bzw. zu errichten. Dabei ist insbesondere an Personen zu denken, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind.
Durch entsprechende bauliche Maßnahmen kann die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch eine zuverlässige Erreichbarkeit einer Toilette enorm gestärkt werden. Dadurch können die Mobilität und Lebensqualität erhöht werden.
Hierzu zählen insbesondere die nachfolgend aufgeführten (Einzel-)Maßnahmen:
- Schaffung einer ausreichend breiten Türe
- Herstellung von ausreichendem Bewegungsradius/-raum innerhalb bzw. vor dem Toilettenraum (je nach Öffnungsrichtung der Türe), um sich mit einem Rollstuhl in dem erforderlichen Maße drehen zu können
- Anbringen von Haltegriffen neben dem WC
- Installation eines besonderen Waschbeckens und Seifenspenders auf Rollstuhlhöhe
Die vorgenannten Maßnahmen zeigen, dass es zur barrierefreien/ barrierearmen Nutzung einer Toilette für Menschen mit Behinderung nicht unbedingt der Schaffung eines neuen Toilettenraumes bedarf, sondern dass auch mit verhältnismäßig kleinen baulichen bzw. räumlichen Veränderungen im Bestand bestehende WC-Anlagen zielgruppengerecht umgerüstet werden können.
Der Förderung der Teilhabe am individuell gesteuerten gesellschaftlichen Leben durch Besuche von Gaststätten und Restaurants kommt auch vor dem Hintergrund der Vereinsamung der Menschen mit Behinderung an Abenden und Wochenenden und somit Zeiten, zu denen sie sich nicht an ihrem Arbeitsplatz oder in der Schule aufhalten, eine besondere Bedeutung zu. Diesen besonderen Bedürfnissen soll mit diesem Förderprogramm Rechnung getragen werden.
Mit Blick auf das Förderprogramm soll der Schwerpunkt auf einer niedrigschwelligen Antragsstellung liegen. Diese soll derart ausgestaltet sein, dass es lediglich einer unbürokratischen und einfachen Antragsstellung bedarf, die eine kurze Maßnahmenbeschreibung umfasst. Ziel ist zudem die schnelle Erteilung von Förderbescheiden durch die Kreisverwaltung. Nach Fertigstellung einer Umrüstung durch einen Gastronomen ist die Rechnung über die Gesamtkosten der Maßnahme bei der Verwaltung einzureichen, auf deren Grundlage die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt. Eine Vor-Ort-Prüfung durch die Kreisverwaltung bleibt vorbehalten.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.