Örtliche Planung
Durch das Alten- und Pflegegesetz NRW (§ 7 APG NRW) sind die Kreise verpflichtet, eine Örtliche Planung zu erstellen. Diese beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Angebote, eine Überprüfung der Qualität und Quantität dieser Angebote und gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten.
Der Rhein-Kreis Neuss hat das ALP-Institut aus Hamburg mit der Pflegebedarfsplanung beauftragt. Der jetzt fertiggestellte Bericht geht im Jahr 2018 in die politische Beratung. Ziel ist, auch in Zukunft Unterstützungsangebote für ältere und pflegebedürfte Menschen im Rhein-Kreis Neuss vorzuhalten. Die Maßnahmen werden dann in Form einer Fortschreibung des seit 1975 bestehenden "Silbernen Plans" zusammengefasst.