Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
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Ambulante und häusliche Pflege
Pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Zuständig ist das Sozialamt des Wohnortes.
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Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen dazu beitragen, möglichst lange ein selbstständiges Leben in vertrauter Umgebung zu führen. Erfahren Sie mehr über die Unterstützungsangebote im Rhein-Kreis Neuss.
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Unterbringung im Pflegeheim
Reichen die Eigenmittel zur Finanzierung eines Heimpflegeplatzes nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beantragt werden. Zuständig ist das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss.