Über uns
Das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss mit Sitz in Grevenbroich ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen, die innerhalb einer Alten- oder Pflegeeinrichtung leben. Zum Teil ist die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe auch auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen, so zum Beispiel in Fällen der Grundsicherung, wenn die Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen leben. Auch Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entgegengenommen und im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss bearbeitet.
Zentrale Aufgaben, wie die Bearbeitung von Widersprüchen und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen hingegen in der Verantwortung des Sozialamtes des Rhein-Kreises Neuss. Unmittelbar durch die Kreisverwaltung erbrachte Leistungen sind zudem Hilfen, die bei einer Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung erforderlich werden sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (ausgenommen: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss).
Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss mit der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beauftragt. Zu den Aufgaben des Kreissozialamtes zählt hier die Bereitstellung von Mitteln für die Kosten der Unterkunft und für die Heizung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen. Darüber hinaus nimmt das Sozialamt als Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die Hilfe bei Kündigungsschutzverfahren benötigen oder Leistungen aus der Ausgleichsabgabe zur Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen erhalten, ist die örtliche Fürsorgestelle zuständig.
Eine weitere wichtige Leistung für Menschen mit Behinderung erfüllt die Schwerbehindertenstelle des Sozialamtes. Sie führt im Schwerbehindertenrecht die Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung) durch, stellt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) fest und ist auch für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise verantwortlich. Für Bürgerinnen und Bürger steht im Kreishaus Grevenbroich ein Servicebüro zur Verfügung – hier erhalten sie eine direkte persönliche Beratung in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und Unterstützung bei der Antragsstellung.
Weitere Aufgabenbereiche des Sozialamtes des Rhein-Kreis Neuss sind die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG), die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms, sowie die Anerkennung niedrigschwelliger Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
Im Rahmen der Arbeit der WTG-Behörde (früher „Heimaufsicht“) überwacht das Sozialamt alle stationären Einrichtungen im Kreisgebiet, darunter 46 Altenpflegeheime mit über 4.000 Plätzen. Die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen der Einrichtungen können auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss eingesehen werden (siehe Link-Liste unterhalb des Textes). Sollten Sie als Bürgerin, Bürger oder Pflegekraft im Bereich der Heimpflege Mängel oder Probleme feststellen, so können Sie diese - auch anonym - im Hinweis- und Beschwerdeportal (siehe Link-Liste unterhalb des Textes) an die WTG-Behörde übermitteln. Diese geht jedem eingegangenen Hinweis nach und überprüft diesen.
Das Sozialamt ist auch bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz behilflich. Hierzu steht den Bürgerinnen und Bürgern die Heimfinder- App (siehe link-Liste unterhalb des Textes) zur Verfügung.
Eine wichtige Aufgabe des Sozialamtes ist auch die Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss. Diese werden in besonderer Weise finanziell gefördert und unterstützt. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Schuldnerberatung, die Integration von Zuwanderern und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen.
Im Rahmen der „örtlichen Planung“ nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und der Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Sozialamt mit dem aktuellen Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen im Quartier Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche und moderne kommunale Seniorenpolitik ermöglichen.
Ausführliche Informationen zu allen Leistungen des Sozialamtes, erforderlichen Antragsformularen und persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden sie unter den jeweiligen Menüpunkten.