Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug soll außer Betrieb gesetzt (früher: stillgelegt oder abgemeldet) werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug erneut nach einiger Zeit wiederzugelassen werden soll oder aber dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, z.B. wegen Verschrottung oder Ausfuhr.
Sie haben zwei Möglichkeiten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen:
- Sie sprechen persönlich in einer unserer Dienststellen unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Fahrzeugscheins und der Kennzeichen vor. Die amtlichen Kennzeichenschilder dürfen nicht vorab von Ihnen entwertet werden.
- Wenn Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, können Sie es über ein Internetportal (i-Kfz) mithilfe von Sicherheitscodes, die auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt sind, abmelden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug beim Rhein-Kreis Neuss zugelassen ist und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit Online-Funktion sind.
Allgemeine Hinweise zur Außerbetriebsetzung
Bei Fahrzeugen aus dem Rhein-Kreis Neuss werden Versicherung und Hauptzollamt über die Außerbetriebsetzung automatisch informiert. Bei auswärtigen Fahrzeugen wird dem jeweiligen Straßenverkehrsamt die Außerbetriebsetzung mitgeteilt. Von dort erfolgt dann die Information an das Hauptzollamt und an die Versicherung.
Bei der Außerbetriebsetzung ist vom Halter bzw. Eigentümer eine Erklärung abzugeben, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder ins Ausland verbracht wird. Soll ein Fahrzeug der Klasse M (PKW) oder N (LKW) verschrottet werden, ist ein Verwertungsnachweis einer anerkannten Verwertungsstelle vorzulegen.
Was passiert mit der Kennzeichenkombination?
Der bisherige Halter kann sich dieses Kennzeichen auch für dasselbe Fahrzeug für einen Zeitraum von 12 Monaten gegen eine Gebühr von 2,60 € reservieren lassen. Soll das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, kann dieses für 90 Tage gegen eine Gebühr von 12,80 € als Wunschkennzeichen reserviert werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
TERMIN vereinbaren
Vereinbaren Sie online einen persönlichen Termin im Straßenverkehrsamt.
Ohne Termin ist zurzeit kein Besuch möglich!
FRÜH-/SPÄTDIENST im Kreishaus Neuss!
Diese Dienstleistung können Sie im Bürger-Servicecenter Neuss beantragen, wenn unser Straßenverkehrsamt geschlossen hat.