Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell sind Verkehrsteilnehmer umzuleiten.
Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag.
Zuständigkeiten
Der Rhein-Kreis Neuss ist nur für die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Für die Einrichtung von Baustellen im Bereich der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Meerbusch, Neuss müssen die Anträge bei der jeweiligen Stadtverwaltung eingereicht werden.