Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Seit dem 23. Mai 2021 wird der bisherige Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein durch die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) als separate Karte ersetzt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis bietet den Vorteil, dass er auch bei ausländischen EU-Führerscheinen ausgestellt werden kann und eine Abholung bei der Behörde, mit Ausnahme einer Express-Bestellung, nicht mehr notwendig ist.
Wann benötige ich einen Fahrerqualifizierungsnachweis?
Der Nachweis ist zu beantragen, wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE gewerblich nutzen möchten. Der Antrag kann mit einem gültigen deutschen oder europäischen Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragt werden.
Was passiert bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung des Fahrerqualifizierungsnachweises?
Bei Änderungen der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis abgebildeten Daten, ist auf Antrag ein neuer Nachweis auszustellen. Der alte beschädigte oder zu ändernde Nachweis ist der Behörde zurückzugeben.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
Ein biometrisches Passbild erfüllt bestimmte Anforderungen, die zur erleichterten Gesichtserkennung beitragen (etwa neutraler Gesichtsausdruck und eine frontale Aufnahme). Auf der Internetseite der Bundesdruckerei finden Sie hierzu detaillierte Informationen.
Nachweis der bestandenen Grundqualifikation/ beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildungsmaßnahmen (Module)
- Eine schriftliche Erklärung über den Verlust
- Einen Nachweis über die Anzeige des Diebstahls
- Den zu erneuernden Fahrerqualifizierungsnachweis
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 32,50 Euro
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.
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