Diebstahl eines Kfz melden
Falls Ihnen Ihr Kraftfahrzeug gestohlen wurde, ist zunächst eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei zu erstatten. Im Anschluss daran sollten Sie der Zulassungsbehörde den Diebstahl unter Vorlage der Anzeige melden und die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchführen. So ist gewährleistet, dass Sie für den Zeitraum des Diebstahls nicht weiterhin Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung zahlen müssen.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 an- bzw. umgemeldet wurden, besitzen noch den herkömmlichen Fahrzeugschein. Danach werden Fahrzeuge nur noch mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet. Hierzu ist die Vorlage des alten Fahrzeugbriefes erforderlich.
Die Durchschrift einer vorher bei der Polizei aufgegebenen Diebstahlanzeige.
Diese Kosten entstehen bei uns
5,90 Euro für Fahrzeuge aus dem Rhein-Kreis Neuss und 11,00 Euro für auswärtige Fahrzeuge
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter:
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.