Ersatz-Führerschein
Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, ist dieser anderweitig abhanden gekommen oder ist er nur nicht mehr leserlich, sollten Sie sich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Allerdings empfiehlt es sich, insbesondere bei gestohlenen Führerscheinen, 2 bis 3 Wochen bis zur Beantragung des Ersatzführerscheines abzuwarten, weil sehr oft gestohlene Papiere wieder auftauchen. Die Ihnen bei Antragstellung entstandenen Kosten könnten Ihnen dann nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Sie sollten jedoch möglichst sofort den Diebstahl bei einer Polizeibehörde anzeigen.
Wurde Ihr ursprünglicher Führerschein bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, liegen der Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Kreises Neuss darüber in der Regel keine Daten vor. Sie müssen daher bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift beantragen. Erst wenn Ihre Führerscheindaten vorliegen, kann Ihr Antrag entgegengenommen und ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Den Verlust Ihres Führerscheines müssen Sie mir gegenüber in Form einer eidesstattlichen Versicherung erklären. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Notar Ihrer Wahl abgeben. Die Verwaltungsgebühr bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde beträgt 30,70 Euro. Über die Kosten, die bei einem Notar entstehen würden, können keine Angaben gemacht werden. Eine eidesstattliche Versicherung ist dann nicht erforderlich, wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde und Sie dies bei einer deutschen Polizeibehörde angezeigt haben. Die Diebstahlsanzeige bringen Sie bitte bei Antragstellung mit.
Für die Beantragung des Ersatzführerscheines ist Ihr persönliches Erscheinen bei einer der Dienstellen des Straßenverkehrsamtes erforderlich, da Sie eine Unterschrift leisten müssen, die später in digitaler Form auf Ihrem Ersatzführerschein erscheint.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 29,90 Euro
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