Fahrerbescheinigung
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich. Diese wird gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs erteilt.
Für Fahrpersonal, das im Rahmen der Erlaubnis eingesetzt wird, kann eine Fahrerbescheinigung ausgestellt werden (§ 7 Abs. 1 GüKG).
Die Fahrerbescheinigung wird max. für 5 Jahre innerhalb der Laufzeit der Güterkraftverkehrsgenehmigung erteilt. Sie ist kürzer zu befristen, wenn eine der unten genannten Unterlagen eine kürzere Laufzeit hat.
Die Fahrerbescheinigung ist Eigentum des Unternehmens und von diesem unter Vorlage der nachfolgend genannten Unterlagen zu beantragen:
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltstitel
- Pass – Seiten die Aufschluss geben über Ausstellungsbehörde, Personendaten und Gültigkeit des Dokuments (auch innere Deckelseite mit der Passnummer)
- Führerschein + Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Sozialversicherungsnachweis
Gebühren
60,00 Euro