Fahrerkarte (digitales Kontrollgerät)
Das digitale Kontrollgerät löst die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Digitale Kontrollgeräte werden in Neufahrzeugen ab 01.06.2006 eingebaut. Um diese Geräte bedienen zu können, benötigen die Kraftfahrer eine Fahrerkarte, worauf alle Aufzeichnungen auf einem Chip gespeichert werden. Fahrerkarten können bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts des Fahrers beantragt werden. Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:
- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die einen EU-Kartenführerschein besitzen
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Die Fahrerkarte wird Ihnen in der Regel durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.
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ab 41,00 Euro