Feinstaubplakette
Die runde Feinstaubplakette ist erhältlich bei den Prüforganisationen (TÜV, Dekra), Autowerkstätten, die eine Hauptuntersuchung durchführen und in einer der vier Dienststellen des Straßenverkehrsamtes. Sie ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen.
Worum geht es?
Seit dem 1. März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) in Kraft getreten. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.
Eine generelle Plakettenpflicht sieht die Verordnung nicht vor. Ohne gültige Feinstaubplakette dürfen gekennzeichnete Umweltzonen nicht befahren werden.
Auf Basis landesrechtlicher Luftreinhaltepläne können Kommunen exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen. Diese so genannten "Umweltzonen" werden mit neuen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Von Fahrverboten sind zunächst überwiegend Autos mit höheren Schadstoff-Emissionen betroffen, die keine Plakette erhalten. Ein ebenfalls neues Zusatzschild zeigt zudem, welche Plakettenfarbe für die Zufahrt erforderlich ist.
Die Plakettenfarbe Ihres Fahrzeugs richtet sich nach den letzten beiden Ziffern der so genannten "Schlüsselnummer". Im alten Fahrzeugschein finden Sie diese Nummer in Feld 1 (fünfte und sechste Stelle), in der neuen Zulassungsbescheinigung in Feld 14.1 (dritte und vierte Stelle).
Generell von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen und Oldtimer mit H-Kennzeichen bzw. rotem 07er-Kennzeichen. Neben den genannten ausgenommenen Kraftfahrzeugen, gibt es auch weitere Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein- Westfalen. Diese sind unter dem Stichwort "Befreiung von Verkehrsverboten" auf der Internetseite des Umweltministeriums des Landes NRW zu finden. Hierzu nutzen Sie bitte den unten aufgeführten Link.
Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen, werden in den Straßenverkehrsbehörden der Städte ausgestellt, die eine Umweltzone eingerichtet haben.
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