Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung beim Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft), lassen Sie diese/diesen bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch per Post an die Zulassungsbehörde senden:
Sie stellen den Antrag in
Neuss | Grevenbroich | Dormagen | Meerbusch |
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Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Oberstraße 91 41460 Neuss | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Lindenstraße 10 41515 Grevenbroich | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Kieler Straße 26 41540 Dormagen | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Dorfstraße 20 40667 Meerbusch |
Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Um eine Recherche durchzuführen, benötigen Sie die Brief Nummer.
Hierzu verwenden Sie bitten den oben angegebenen Link.
Diese Kosten entstehen bei uns
Zusätzlich zu den Gebühren für die jeweilige Zulassungs- bzw. Änderungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II Gebühren in Höhe von 15,30 € an.