Führerschein für Pkw und Krad (Ersterteilung)
Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, auch nicht einer ausländischen oder einer Dienstfahrerlaubnis (etwa von der Bundeswehr).
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:
- 16 Jahre bei Klasse AM, A1,L und T (mit Einverständniserklärung der Erzeihungsberechtigten)
- 17 Jahre begleitendes Fahren für die Klassen B, BE und B96 (mit Einverständniserklärung der Erzeihungsberechtigten)
- 18 Jahre bei Klasse A2, B, BE und B96
- 24 Jahre bei Klasse A ohne Vorbesitz der Klasse A2
Die Fahrerlaubnis kann nur durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Der Sitz der Fahrschule ist dabei unerheblich.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 43,40 Euro