Gefahrguttransporte
Wenn Sie ein Gefahrgut auf Straßen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss befördern möchten, benötigen Sie für den Fahrweg in bestimmten Fällen eine gesonderte Erlaubnis.
In einer Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken Sie im Kreisgebiet - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportieren dürfen, ohne dass Sie vor dem Transport einen separaten Antrag stellen müssen. Diese Strecken sind in der Anlage der Allgemeinverfügung als Grundnetz beziehungsweise Positivnetz aufgeführt.
Wenn Sie ausschließlich Straßen befahren, die im Grundnetz enthalten sind und ausschließlich die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gefahrgutarten transportieren, benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Aber auch dann müssen Sie neben den Vorgaben der "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" die Bestimmungen der Allgemeinverfügung beachten.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie eine sogenannte Einzelfahrwegbestimmung beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter "Downloads" bereit.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Transport. Ihr gewünschter Fahrweg wird dann geprüft. Bestehen keine Bedenken, erhalten Sie auf postalischem Wege die Fahrwegbestimmung. Sollten Einwände gegen den Fahrweg bestehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die genehmigungsfähige Route mit Ihnen abstimmen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.
Gebühren
Ab 75,00 Euro