Güterkraftverkehr
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Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen transportieren und hierfür Fahrzeuge einsetzen möchte, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 2,5 Tonnen beträgt, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Es wird zwischen zwei Erlaubnissen unterschieden:
- Erlaubnis für den Güterkraftverkehr: gilt ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr
- Gemeinschaftslizenz: für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten. Berechtigt zudem zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr)
Da für beide die Voraussetzungen identisch sind, empfiehlt sich eine EG-Lizenz, da hier der Aktionsradius für den Unternehmer erheblich größer ist.
Voraussetzungen
- Betriebssitz im Rhein-Kreis Neuss
- Unternehmer oder die als Verkehrsleiter benannte Person ist zuverlässig
- Unternehmer oder die als Verkehrsleiter benannte Person ist fachlich geeignet
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens muss gewährleistet sein
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften
- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
- Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Führungszeugnis (Belegart O) für den Unternehmer und die fachlich geeignete Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer und die fachlich geeignete Person (Verkehrsleiter) bei Kapitalgesellschaften
- Bei Kapitalgesellschaften (etwa Aktiengesellschaft oder GmbH)
- Handesregisterauszug
- Bei früherer Selbständigkeit
- Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für den Betriebssitz
- Kopien der Fahrzeugscheine der eingesetzten Fahrzeuge
- Anzahl der angestellten Fahrer
Diese Kosten entstehen bei uns
- 250,00 Euro (Antragsgebühr)
- 45,00 Euro (je beglaubigter Abschrift im Genehmigungsfall)