Halterauskunft
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden. Voraussetzung: Es muss sich um einen Anspruch handeln, der im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entstanden ist (Beteiligung an einem Verkehrsunfall, unberechtigte Nutzung eines privaten Stellplatzes usw.).
Eine Auskunft darf aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch erteilt werden. Die Anfrage können Sie nur schriftlich oder auch online beantragen.
Online Beantragung
Füllen Sie bitte das Online-Formular wahrheitsgemäß aus. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragsstellung. Die Antwort erfolgt auf dem Postweg. Bitte beachten Sie, dass bei einer Negativauskunft keine Gebührenerstattung erfolgt.
Schriftlichen Antrag
Die Anfrage muss schriftlich mit entsprechender Begründung gestellt werden, die Auskunft ist gebührenpflichtig. Fügen Sie der Anfrage bitte einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei und senden Sie diesen an:
Rhein-Kreis Neuss
Straßenverkehrsamt
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Diese Kosten entstehen bei uns
5,10 Euro